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Kooperation Kindergarten - Grundschule

Um den Kindern einen gelungenen Übergang in die Schule zu ermöglichen, arbeiten Erzieherinnen und Kooperationslehrerinnen im letzten Kindergartenjahr eng zusammen. Durch Besuche der Lehrerinnen in den Kindergärten bietet sich die Möglichkeit, einen ersten Kontakt mit den Kindern aufzunehmen. Im engen Austausch mit den Erzieherinnen wird ein Blick auf deren Entwicklungsstand geworfen. Ein Besuch der Kindergartenkinder in der Grundschule gehört dabei zum Höhepunkt der Kooperation.

Um an der Kooperation teilnehmen zu können, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Folgende Kindergärten werden von unseren Kooperationslehrerinnen betreut:

  • Kindergarten am Schulzentrum
  • Kindergarten Burghalde
  • Kindergarten Maulbronner Straße
  • Kindergarten Hoffeld

Ablauf der Kooperation

Datum / Zeitraum Inhalte / Aktivitäten
September
  • Absprachen der KooperationslehrerInnen und ErzierherInnen
  • Aushändigen der Einverständniserklärung an die Eltern der SchulanfängerInnen
Oktober
  • Elterninformationsnachmittag /-abend
Oktober bis März
  • 14-tägige Besuche der KooperationslehrerInnen im Kindergarten
  • bei Bedarf Beratung und Beteiligung weiterer Stellen
  • ggf. Klärung von Fragen bzgl. Zurückstellung und Schulfähigkeit
Februar
  • Informationsabend zum Ganztag an der THS
Februar / März
  • Schulanmeldung
April bis Juli
  • Planung und Durchführung der Schulbesuche der SchulanfängerInnen in den Klassen 1 und 2

    • Schulhaus kennenlernen
    • Teilnahme am Unterricht

Aus der Kooperationsarbeit ergeben sich für uns folgende Ziele:

  • Gestaltung eines fließenden Überganges vom Kindergarten in die Schule
  • Vorfreude auf die Schule und am Lernen wecken
  • Unterstützung und Beratung der Eltern bei der individuellen Förderung ihres Kindes

Wann ist ein Kind "schulpflichtig"?

Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz dann zu Beginn des Schuljahres schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat (d.h. wenn es bis dahin den 6. Geburtstag hatte).

Wann ist ein Kind ein sog. "Kann - Kind"?

Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz ein sog. "Kann - Kind" und kann zum Schuljahresbeginn eingeschult werden, wenn es bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden ist. Sie können diese vorzeitige Einschulung formlos schriftlich beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.

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