Kooperation Kindergarten - Grundschule
Um den Kindern einen gelungenen Übergang in die Schule zu ermöglichen, arbeiten Erzieherinnen und Kooperationslehrerinnen im letzten Kindergartenjahr eng zusammen. Durch Besuche der Lehrerinnen in den Kindergärten bietet sich die Möglichkeit, einen ersten Kontakt mit den Kindern aufzunehmen. Im engen Austausch mit den Erzieherinnen wird ein Blick auf deren Entwicklungsstand geworfen. Ein Besuch der Kindergartenkinder in der Grundschule gehört dabei zum Höhepunkt der Kooperation.
Um an der Kooperation teilnehmen zu können, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Folgende Kindergärten werden von unseren Kooperationslehrerinnen betreut:
- Kindergarten am Schulzentrum
- Kindergarten Burghalde
- Kindergarten Maulbronner Straße
- Kindergarten Hoffeld
Ablauf der Kooperation
Datum / Zeitraum | Inhalte / Aktivitäten |
September |
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Oktober |
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Oktober bis März |
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Februar |
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Februar / März |
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April bis Juli |
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Aus der Kooperationsarbeit ergeben sich für uns folgende Ziele:
- Gestaltung eines fließenden Überganges vom Kindergarten in die Schule
- Vorfreude auf die Schule und am Lernen wecken
- Unterstützung und Beratung der Eltern bei der individuellen Förderung ihres Kindes
Wann ist ein Kind "schulpflichtig"?
Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz dann zu Beginn des Schuljahres schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat (d.h. wenn es bis dahin den 6. Geburtstag hatte).
Wann ist ein Kind ein sog. "Kann - Kind"?
Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz ein sog. "Kann - Kind" und kann zum Schuljahresbeginn eingeschult werden, wenn es bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden ist. Sie können diese vorzeitige Einschulung formlos schriftlich beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.